Begegnung von Christen und Juden
Verein zur Förderung des christlich-jüdischen Gesprächs in der Evang.-Luth. Kirche in Bayern e.V.  

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Satzung für Begegnung von Christen und Juden

§ 1 Name und Sitz des Vereins

Der Verein führt den Namen "Begegnung von Christen und Juden. Verein zur Förderung des christlich-jüdischen Gesprächs in der Evang.-Luth. Kirche in Bayern e. V.", im Folgenden "BCJ" abgekürzt.

Er hat seinen Sitz in Nürnberg und ist beim dortigen Amtsgericht ins Vereinsregister eingetragen.

Der BCJ ist Mitgliedsverein im Evang.-Luth. Zentralverein für Begegnung von Christen und Juden e. V. und unterstützt durch seine jährlich von der Mitgliederversammlung neu zu beschließenden Beiträge für den Zentralverein dessen satzungsgemäße Aufgaben.

§ 2 Zweck des Vereins

(1) Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige, mildtätige und kirchliche Zwecke im Sinne des Abschnittes "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung vom 16.3.1976. Der Verein ist selbstlos tätig. Er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.

(2)Der BCJ tritt ein für ein tieferes Verstehen des Judentums unter den Christen und des Christentums unter den Juden. Er will in der Begegnung zwischen Christen und Juden die Bereitschaft fördern, auf das Zeugnis des jeweils anderen zu hören, von seiner Glaubens- und Lebenserfahrung zu lernen und so neue Seiten auch der biblischen Überlieferung zu entdecken sowie gemeinsame Aufgaben in der Gegenwart zu erkennen.

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